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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.02.2005

5 TaBV 5/04

Normen:
BetrVG § 21a § 21b § 50 Abs. 1 S. 1 § 111 Abs. 1 S. 1 § 112 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
ZPO § 256 Abs. 1

A. Die Parteien streiten über die Frage, ob der Gesamtbetriebsrat nicht nur für den Abschluss eines Interessenausgleichs, sondern auch für den eines Sozialplans zuständig war. Die zu 1) beteiligte Arbeitgeberin ist das [...]
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