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KG - Entscheidung vom 05.12.2005

8 U 207/05

Normen:
ZPO § 522 Abs. 1 § 233
GVG § 119 Abs. 1 Ziff. 1 b)

Fundstellen:
KGReport 2006, 229

Die Berufung war nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht innerhalb der Berufungsfrist beim Kammergericht eingelegt worden ist. Die Berufungsfrist endete am 30. 9. 2005; die Berufung ist beim [...]
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