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FG Sachsen - Entscheidung vom 22.11.2005

5 V 1546/05

Normen:
FGO § 67 § 69 § 72 Abs. 1 S. 1

Mit der Umstellung seines Begehrens auf Weiterführung des Verfahrens als Untätigkeitsklage hat der Antragsteller sein vorläufiges Rechtsschutzbegehren aufgegeben. Hierin ist eine Antragsrücknahme entsprechend § 72 Abs. [...]
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