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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 20.07.2005

3 K 2382/02

Normen:
EigZulG § 2 § 4 § 8
AO § 39 Abs. 2

Fundstellen:
DStRE 2005, 1473
EFG 2005, 1665

Streitig ist, ob den Klägern aufgrund der Ablösung eines Wohnrechts die Eigenheimzulage zusteht. Die Kläger sind Eheleute. Der Kläger war zusammen mit seinen beiden Geschwistern als Erbe nach seinem am 8. Oktober 1998 [...]
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