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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.02.2005

9 K 211/04

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 5 § 12 Nr. 1
LStR R 43 Abs. 5

Fundstellen:
DStRE 2005, 927
EFG 2005, 860

Streitig ist, ob Aufwendungen für ein erstmaliges Universitätsstudium vorab entstandene Werbungskosten darstellen. Der 1982 geborene Kläger (Kl) begann nach Abitur und Zivildienst im Oktober 2003 mit dem Studium der [...]
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