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EuGH - Entscheidung vom 26.05.2005

Rs C-77/04

Normen:
Übereinkommen vom 27.09.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 6 Nr. 2
Übereinkommen vom 27.09.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen 3. Abschnitt Titel II

Fundstellen:
EuZW 2005, 594
IPRax 2005, 535
NJW 2005, 3628
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
VersR 2005, 1001

1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Artikel 6 Nr. 2 und der Bestimmungen des 3. Abschnitts von Titel II des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die [...]
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