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BGH - Entscheidung vom 16.06.2005

IX ZR 42/02

Normen:
BRAO § 51b
BGB § 249 S. 1

Fundstellen:
BRAK-Mitt 2006, 23

BGH, Beschluß vom 16.06.2005 - Aktenzeichen IX ZR 42/02

DRsp Nr. 2005/12218

Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Schaden bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

1. Lässt der Rechtsanwalt einen Anspruch des Auftraggebers gegen einen Dritten verjähren, so entsteht der Schaden mit dem Ablauf der Verjährungsfrist.2. Die Entstehung eines Schadens kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil zugleich ein anderer Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte.

Normenkette:

BRAO § 51b ; BGB § 249 S. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig (§ 544 ZPO ); sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ) noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO ).

Mit der Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegen D. hat die Primärverjährung gegen den Beklagten angefangen zu laufen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach bei Verjährenlassen eines Anspruchs des Auftraggebers gegen einen Dritten der Schaden mit dem Ablauf der Verjährungsfrist entsteht (BGH, Urt. v. 21. Juni 2001 - IX ZR 73/00, NJW 2001, 3543 , 3544; Urt. v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, NJW 1994, 2822 , 2823). Hieran ändert auch der Umstand nichts, daß der Klägerin ein weiterer Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe gegen die Firma N. zustand. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Entstehung eines Schadens grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil zugleich ein anderer Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte (BGHZ 120, 261 , 268; BGH, Urt. v. 26. Juni 1997 - IX ZR 233/96, NJW 1997, 2946 , 2948; Urt. v. 24. Januar 1997 - V ZR 294/95, WM 1997, 1062 ; Urt. v. 17. Februar 1982 - IVa ZR 284/80, NJW 1982, 1806).

Vorinstanz: OLG Düsseldorf, vom 30.01.2002
Fundstellen
BRAK-Mitt 2006, 23