Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 14.06.2005

3 StR 168/05

BGH, Beschluss vom 14.06.2005 - Aktenzeichen 3 StR 168/05

DRsp Nr. 2005/9792

Gründe:

Ergänzend bemerkt der Senat:

Auf der rechtsbedenklichen Erwägung, das Opfer sei bei Begehung der Taten noch sehr jung gewesen, beruht das Urteils angesichts der milden Strafen nicht.