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AG Wiesbaden - Entscheidung vom 13.10.2005

92 C 3580/05 - 28

Normen:
RVG-VV Nr. 5115

Fundstellen:
AnwBl 2006, 148

Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gemäß § 313a Abs. 1 Satz ZPO abgesehen. Die Klage ist begründet. Der Kläger hat Anspruch auf Zahlung von restlichen Rechtsanwaltsgebühren aus den zwischen den Parteien [...]
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