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AG Potsdam - Entscheidung vom 29.06.2005

45 F 190/03

Normen:
BGB § 1626a Abs. 2
BGB § 1666
BGB § 1680 Abs. 2
BGB § 1680 Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2006, 500-501 (Volltext mit red. LS)

Die der Beteiligten zu 1), der Kindesmutter gemäß § 1626a Abs. 2 BGB zustehende elterliche Sorge für das Kind, wird der Kindesmutter entzogen und auf den Beteiligten zu 2), den Kindesvater übertragen. Die [...]
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