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AG Bonn - Entscheidung vom 11.11.2005

97 IN 79/02

Fundstellen:
ZVI (Beilage) 2006, 77 (red. Leitsatz)
NZI (Beilage) 2006, 35 (red. Leitsatz)
ZVI 2006, 77

Die Kosten des Verfahrens über den Antrag auf Restschuldbefreiung trägt der Schuldner; für die Gerichtskosten haftet jedoch im Verhältnis zur Staatskasse vorrangig der Versagungsantragsteller. I. Über das Vermögen des [...]
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