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VGH Hessen - Entscheidung vom 20.12.2004

1 TE 3124/04

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 5
GKG § 53 Abs. 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 2005, 366

Die Streitwertbeschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers ist zu verwerfen, weil sie unstatthaft und damit unzulässig ist. Der erforderliche Beschwerdewert wird nicht erreicht. Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG [...]
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