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VGH Hessen - Entscheidung vom 02.09.2004

23 F 2687/03

Normen:
BGB § 906
BGB § 1004
FlurbG § 42 Abs. 1
FlurbG § 44 Abs. 3
HessNachbarrechtsG § 21

Fundstellen:
UPR 2005, 40

Die Kläger sind Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Mossautal-Güttersbach, das durch Beschluss des Amtes für Landwirtschaft und Landentwicklung Darmstadt vom 30. Januar 1986 gemäß § 86 FlurbG (vereinfachtes [...]
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