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VGH Bayern - Entscheidung vom 14.12.2004

22 ZB 04.3136

Normen:
GewO § 15 Abs. 2 Satz 1
GewO § 33c Abs. 1 Satz 1
GewO § 33c Abs. 1 Satz 2
GewO § 33e Abs. 1 Satz 1
BGB § 133
BGB § 157
SpielV § 13 Nr. 5

Fundstellen:
GewArch 2005, 119

I. Die Klägerin betreibt die Spielhallen 'Tiffany' in Sonthofen und 'Bistro Chapeau' in Immenstadt. Die Spielhallenerlaubnis für das 'Tiffany' stammt vom 25. August 1990 und ermöglicht auf einer Grundfläche von 151,28 [...]
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