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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.08.2004

1 S 976/04

Normen:
WaffG (2002) § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a
WaffG (2002) § 45 Abs. 2 Satz 1
WaffG (2002) § 58 Abs. 1 Satz 1
WaffG (1976) § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b

Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 183

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Beschwerde ist statthaft (§ 146 Abs. 1 und 4 VwGO ) und auch im Übrigen zulässig. Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Aus den mit der Beschwerdeschrift dargelegten Gründen, [...]
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