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VG Minden - Entscheidung vom 12.11.2004

3 L 804/04

Normen:
GewO § 15 Abs. 2
OBG (Ordnungsbehördengesetz) Nordrhein-Westfalen § 14
SportwettenG Nordrhein-Westfalen § 1 Abs. 1 S. 1
StGB § 284 Abs. 1

Fundstellen:
GewArch 2005, 21

Der Antrag ist zulässig und begründet. Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der Ordnungsverfügung ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren. Die erstrebte Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden [...]
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