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VG Lüneburg - Entscheidung vom 22.03.2004

5 B 1/04

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
FeV § 11 Abs. 2 § 46 Abs. 1
StVG § 3 Abs. 1

Fundstellen:
BA 42, 504
DAR 2005, 54
SVR 2004, 198
ZfS 2004, 239

Der gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zulässige Antrag ist in dem aus dem Tenor hervorgehenden Umfang begründet. In der angegriffenen Verfügung ist das besondere Interesse am Sofortvollzug der Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 80 [...]
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