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VG Darmstadt - Entscheidung vom 22.10.2004

5 E 2247/01 (3)

Normen:
SprengKostV
SprengG § 17 § 27

Fundstellen:
GewArch 2005, 391

Der Kläger ist aufgrund einer ihm 1985 erteilten Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 SprengG zum Umgang mit Nitrozellulosepulver berechtigt. Die Erlaubnis war zunächst bis 15.10.2000 befristet. Mit Schreiben vom 05.09.2000 [...]
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