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OVG Brandenburg - Entscheidung vom 08.11.2004

4 A 637/03.Z

Normen:
SchKG §§ 5 ff.
StGB §§ 218a 219
VwGO §§ 60 124 Abs. 2 § 124a Abs. 4

Fundstellen:
NJW 2005, 842

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig. Zwar hat der Kläger die Begründungsfrist für den Berufungszulassungsantrag nicht eingehalten, doch ist diese Fristversäumung von ihm nicht verschuldet worden, so dass [...]
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