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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 05.08.2004

19 U 31/04

I. Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 25.09.2003 (Az.: 7 O 4/03) abgeändert und neu gefasst: 1. Die Beklagten werden unter Haftung als Gesamtschuldner [...]
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