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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 11.08.2004

20 U 3/04

Normen:
AktG § 131 Abs. 1
AktG § 131 Abs. 2
AktG § 243 Abs. 1
AktG § 312

Fundstellen:
AG 2005, 94
DB 2004, 2094
DStR 2004, 1536
NZG 2004, 966

I. Der Kläger ist Aktionär der Beklagten. Er macht geltend, Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 21.05.2003 über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat seien nichtig, weil Fragen zu den vertraglichen [...]
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