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OLG Rostock - Entscheidung vom 16.12.2004

8 W 137/04

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

I. Die Klägerin hat behauptet, ihr Opel Omega habe im Rahmen einer Probefahrt am 22.02.2002 einen Totalschaden erlitten. Der Fahrer habe verkehrsbedingt vor einer roten Ampel gehalten und der Beklagten zu 1) sei [...]
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