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OLG Rostock - Entscheidung vom 29.07.2004

3 W 58/04

Normen:
PStG § 47 Abs. 2
BGB §§ 1303 ff.
BGB § 1304 (n.F.)
BGB § 1306
BGB § 1310 Abs. 2
BGB § 1313 Satz 3
BGB § 1314
BGB § 1315 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 1316 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 1316 Abs. 3
TSG § 9
TSG § 9 Abs. 1
EheG §§ 16 ff.
EheG §§ 28 ff.
FGG § 13a
FGG § 28 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2005, 900
OLGReport-Rostock 2004, 375

I. Der Beteiligte zu 1) wurde am 21.12.1992 als Mädchen geboren und erhielt den Namen U. B. Am 03.12.1992 beantragte er, seinen Vornamen in U. M. zu ändern; am 18.10.1993 erweiterte er den Antrag dahingehend, seine [...]
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