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OLG Rostock - Entscheidung vom 30.10.2004

10 WF 76/04

Normen:
BGB § 1626 Abs. 3 § 1685
ZPO § 114 § 115 Abs. 2 S. 1
EMRK Art. 8 Art. 41
GG Art. 6 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2005, 744
OLGReport-Rostock 2005, 626

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. Das Bestehen des begehrten Umgangsrechts kann nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Der [...]
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