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OLG Rostock - Entscheidung vom 05.10.2004

I Ws 430/04

Normen:
StGB § 56a Abs. 2 § 56f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 56f Abs. 2 Satz 2

I. Die Strafvollstreckungskammer hat mit Beschluss vom 01.06.2001 die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe nach Verbüßung von zwei Dritteln ab dem 12.06.2001 zur Bewährung ausgesetzt, dem Verurteilten [...]
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