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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.11.2004

5 W 3947/04

Normen:
ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1

Fundstellen:
InVo 2005, 59
JurBüro 2005, 155
MDR 2005, 589
OLGReport-Nürnberg 2005, 106
ZInsO 2005, 102

I. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 127 Abs. 2 Satz 2, § 567 Abs. 1 ZPO ). Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet, da das Erstgericht die beantragte Prozesskostenhilfe im Ergebnis zu Recht versagt hat. Die [...]
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