I. Die gemäß § 25 Abs. 1 GKG zulässsige Beschwerde der Kläger zu 1) und 2) ist unbegründet. Zutreffend hat das Landgericht Ansbach den Streitwert für die Räumungsklage (Ziffer 1 des Klageantrags vom 02.09.2003) auf [...]
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