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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 12.03.2004

6 U 2507/03

Normen:
JuSchG § 9
BGB § 823 Abs. 2

Das Rechtsmittel ist unbegründet. 1. Es ist nicht sicher bewiesen, dass das Verhalten der Beklagten für den Schadenseintritt ursächlich war. Nach seinen vor dem Senat gemachten Angaben war der Kläger wegen eines [...]
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