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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.11.2004

13 W 3971/04

Normen:
ZPO § 101 Abs. 1
ZPO § 98
ZPO § 66
ZPO § 70
ZPO § 295 Abs. 1

Fundstellen:
MDR 2005, 473
OLGReport-Nürnberg 2005, 217

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde ist unbegründet. 1. Ist bei der Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich zwischen den Parteien eine Regelung über die Kosten [...]
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