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OLG München - Entscheidung vom 06.10.2004

7 U 3009/04

Normen:
WpHG § 31
WpHG § 37a
BGB § 203 (n.F.)
BGB § 823 Abs. 2
BGB § 826
BGB § 852 Abs. 2 (a.F.)
KAGG § 19 Abs. 1
EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2
BRAO § 51b
StBerG § 68
StGB § 263

Fundstellen:
AG 2005, 448
DB 2005, 884
OLGReport-München 2005, 123
WM 2005, 647
WM 2005, 859
ZIP 2005, 656

I. Der Kläger verlangt aus abgetretenem Recht Schadensersatz im Zusammenhang mit bei der Beklagten getätigten Wertpapiergeschäften. Mit Abtretungsvereinbarung vom 08.08./09.08.2003 (Anlage K 1) trat die H. Mobilfunk [...]
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