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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 29.09.2004

9 U 39/04

Normen:
BGB § 276 Abs. 1 (a.F.)

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2004, 535
VersR 2004, 1469

I. Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche verschiedener Mietwagenkunden der Beklagten geltend. Die Beklagte habe den unfallgeschädigten Zedenten Mietwagen zum Unfallersatztarif vermietet, [...]
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