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OLG Hamburg - Entscheidung vom 21.04.2004

5 U 174/04

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
MarkenG § 24

Fundstellen:
GRUR-RR 2004, 355

I. Die Klägerin stellt hochwertige Markenkosmetika her und vertreibt diese über ein selektives Vertriebssystem. Zu ihrer Produktpalette gehören die Parfumprodukte der Marken L., Nikos, Chopard, Jil Sander, Joop!, [...]
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