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OLG Hamburg - Entscheidung vom 23.07.2004

14 W 52/04

Normen:
BGB § 253 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2005, 133

Die vorliegende Entscheidung ergeht gemäß § 568 Satz 1 ZPO durch den Einzelrichter. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist zulässig und jedenfalls insoweit begründet, als der angefochtene Beschluss aufzuheben [...]
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