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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.11.2004

6 WF 199/04

Normen:
ZPO § 110

Die Beschwerde ist nach § 19 FGG zulässig. Unrichtig ist allerdings die Auffassung des Beschwerdeführers, die Entscheidung sei in fehlerhafter Form ergangen, weil über eine Prozesskostensicherheit durch Zwischenurteil [...]
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