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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.09.2004

12 W 152/04

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1, 2

I. Die Klägerin hat ihren Sitz in X. Sie hat durch ihre in Y ansässigen Prozessbevollmächtigten zunächst Zahlungsklage vor dem Landgericht Stuttgart erhoben. Das Landgericht Stuttgart hat sich durch Beschluss für [...]
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