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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.06.2004

13 U 89/03

Normen:
BGB § 138
BGB § 139
GmbHG § 34

Wegen der Feststellungen verweist der Senat zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 301 - 303 d. A.), den er wie folgt zusammenfasst und ergänzt: Die Beklagte ist die Holdinggesellschaft, die hinter [...]
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