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OLG Dresden - Entscheidung vom 16.09.2004

11 W 858/04

Normen:
ZPO § 3
ZPO § 6
GKG § 25

Fundstellen:
NJ 2005, 41

Die Beklagte hatte sich mit notariellem Vertrag verpflichtet, den Klägern eine Eigentumswohnung zu bauen und zu übereignen. Der Kaufpreis betrug (umgerechnet) 154 256,76 EUR. Die Kläger hatten sich wegen des [...]
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