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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 28.10.2004

2 U 95/04

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1
GG § 823 Abs. 1
ZPO § 91 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2005, 603
NJW-RR 2005, 195
OLGReport-Braunschweig 2005, 12
ZUM 2005, 77

Die zulässige Berufung der Verfügungsbeklagten zu 1. (im folgenden: Beklagten) hat Erfolg. Denn es ist jedenfalls in der konkret angetroffenen Begehungsform nicht zu beanstanden, dass der Name des Verfügungsklägers (im [...]
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