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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.01.2004

45 StL 17/02

Fundstellen:
DStR 2005, 496 (amtl. Leitsatz)

Gegen den Berufsangehörigen wird wegen einer Berufspflichtverletzung auf einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 15000 EUR erkannt. Der Berufsangehörige trägt die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen. [...]
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