Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.05.2004 wird aufgehoben. Gemäß §§ 100 g, 100 h StPO wird angeordnet, dass die U AG Auskunft über die Telekommunikationsverbindungsdaten im Sinne des § 100 g Abs.3 StPO , [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!