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LG Bochum - Entscheidung vom 09.07.2004

5 O 310/01

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB a.F. § 847
BGB § 830 Abs. 1 S. 2

Das Versäumnisteilurteil gegenüber dem Beklagten zu 1) vom 07.06.2002 (5 0 310/01 LG Bochum) wird klarstellend zur Neufassung des Tenors aufgehoben. Der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 5) werden als Gesamtschuldner [...]
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