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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.03.2004

4 Ta 48/04

Normen:
ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4 § 120 Abs. 4 Satz 1

I. Für das Ausgangsverfahren beantragte der Kläger Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Hierbei gab er an, Arbeitslosenhilfe zu beziehen von ca. 436,00 EURO. An Verbindlichkeiten wurde ein Soll bei der Kreissparkasse B [...]
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