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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 20.08.2004

8 Sa 69/04

Normen:
BGB § 611 Abs. 1

Der Kläger, der aufgrund eines schriftlichen Anstellungsvertrages vom 18.11.2002 als Paketzusteller beim Beklagten - einem Subunternehmer der Fa. - tätig war, begehrt mit seiner am 15.04.2003 zum Arbeitsgericht Mainz [...]
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