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LAG München - Entscheidung vom 22.01.2004

3 Ta 440/03

Normen:
ArbGG § 5 Abs. 3
HBG § 92a

Fundstellen:
AuA 2004, 47
NZA-RR 2004, 365

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist unbegründet, weil diese weder Arbeitnehmerin der Beklagten noch arbeitnehmerähnliche Person war bzw. ist. 1. Die Klägerin hat mit der Beklagten kein Arbeitsverhältnis [...]
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