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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 10.02.2004

6 KO 26/03

Normen:
FGO § 139
FGO § 155
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2
ZuSEG § 2 Abs. 3

Fundstellen:
EFG 2004, 924

I. Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Erinnerungsführerin für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung ein Anspruch auf Vergütung für Zeitversäumnis zusteht. Nachdem die Klägerin und jetzige [...]
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