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EuGH - Entscheidung vom 12.02.2004

Rs C-363/99

Normen:
Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 2
Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 3 Abs. 1
Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken Art. 3 Abs. 3
Einheitliches Benelux-Markengesetz Art. 1
Einheitliches Benelux-Markengesetz Art. 6
Einheitliches Benelux-Markengesetz Art. 13 Abschnitt C Abs. 1

Fundstellen:
EWS 2004, 470
GRUR 2004, 674
GRURInt 2004, 500
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Der Gerechtshof Den Haag hat mit Entscheidung vom 3. Juni 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 1. Oktober 1999, gemäß Artikel 234 EG neun Fragen nach der Auslegung der Artikel 2 und 3 der Ersten Richtlinie [...]
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