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BayObLG - Entscheidung vom 26.05.2004

2Z BR 56/04

Normen:
WEG § 45 Abs. 2 S. 2 § 14 Nr. 1
ZPO § 322 Abs. 1

Fundstellen:
ZMR 2005, 213

I. Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer einer aus drei Wohnungen bestehenden Anlage. Je zur Hälfte gehören den Antragstellern die im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Räume samt Garage und den Antragsgegnern, [...]
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