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BayObLG - Entscheidung vom 02.06.2004

3Z BR 65/04

Normen:
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2 § 1903 Abs. 1
FGG § 69f Abs. 1 § 69h

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 435
FamRZ 2004, 1814

I. Mit Beschluss vom 16.7.2003 bestellte das Vormundschaftsgericht durch einstweilige Anordnung den jetzigen Betreuer zum vorläufigen Betreuer für die Betroffene mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, [...]
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