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BayObLG - Entscheidung vom 03.03.2004

3Z BR 210/03

Normen:
KostO § 2 Nr. 2 § 131 Abs. 1 Satz 2
FGG § 13 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
FamRZ 2004, 1602

I. Mit Beschluss vom 2.6.2003 bestellte das zuständige Vormundschaftsgericht dem Betroffenen einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Betreuer mit dem Aufgabenkreis 'Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung einschließlich [...]
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