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BayObLG - Entscheidung vom 23.03.2004

3Z BR 265/03

Normen:
BGB § 1896 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 306
FamRZ 2004, 1403

I. Das Vormundschaftsgericht bestellte mit Beschluss vom 17.7.2001 für den Betroffenen einen seiner Söhne zum Betreuer für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post. Ferner [...]
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